Honorar, Abrechnung, Kostenerstattung
Die Abrechnung entspricht einer privaten Liquidation. Vertragspartner ist der Patient / die Patientin, nicht die Krankenkasse. Sie sind daher unmittelbar zahlungspflichtiger Vertragspartner von mir.
Die Liquidation orientiert sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) bzw. der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTH) im Rahmen für die Physiotherapie.
In Abhängigkeit an die individuell erbrachte Leistung können angepasste Steigerungsfaktoren eingesetzt werden, um dem zeitlichen Aufwand gerecht zu werden.
Eine Erstattung der Behandlungskosten durch Versicherungen oder Erstattungsstellen ist möglicherweise nicht, bzw. nicht in vollem Umfang gewährleistet.
Ich übernehme daher für die Erstattung keine Garantie und rate Ihnen, sich ggf. vorab bei der Krankenkasse über die Kostenübernahme zu informieren. Daher müssen Sie, als zahlungspflichtiger Vertragspartner, die anfallenden Kosten selbst übernehmen.
Das Honorar ist unmittelbar zur Zahlung nach der Behandlung, bzw zum Ende der Behandlungen des verordnenten Rezeptes fällig.